Rechtliches

Compliance und Verhaltenskodex

Desycling.ch, Mittendorfstrasse 1, CH-9606 Bütschwil, ist der Betreiber dieser Webseite (nachfolgend „Desycling.ch“ genannt).

Sämtliche Mitarbeiter, Mitglieder, Kooperationspartner, Partner und Geschäftspartner von Desycling.ch eint der Wunsch nach erfolgreicher und zugleich ethisch tadelloser Zusammenarbeit an Projekten von Desycling.ch in der Nachhaltigkeit.

Compliance

Unter dem Begriff Compliance versteht man das Handeln im Einklang mit geltendem Recht. Desycling.ch hat daher eine Compliance Richtlinie verfasst, die sowohl die missbräuchliche Verwendung und Weitergabe von compliance-relevanten Informationen als auch sonstige Verfehlungen – bewusst oder unbewusst – vermeiden soll.

Sämtliche Mitarbeiter sowie Geschäftspartner von Desycling.ch sind aufgefordert, sich zur Beachtung der Bestimmungen in der Compliance-Richtlinie zu verpflichten.

Verschwiegenheit und Wettbewerbsrecht

Besonders hervorgehoben wird die Verpflichtung aller Unterzeichner dieses Regelwerkes, zur Beachtung der Vertraulichkeit der projekt-relevanten Informationen.

Zudem wird kein Mitarbeiter oder Geschäftspartner Informationen austauschen, die einem Verstoss gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht (insbesondere Preisabsprachen) oder das Vergaberecht (insbesondere Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen) gleich kommen können.

Einhaltung von Recht und Gesetz

Sämtliche Mitarbeiter und Geschäftspartner von Desycling.ch werden angehalten, zu jeder Zeit Recht und Gesetz einzuhalten, unabhängig davon, ob in dieser Richtlinie einzelne Normen ausdrücklich benannt sind.

Grundwerte und Leitlinien

Desycling.ch ist sich folgenden drei Grundwerten verpflichtet:

1. Vertrauen, Vertraulichkeit & Verbindlichkeit

Der vorliegende Verhaltenskodex von Desycling.ch stellt auf Basis dieser Grundwerte Regeln und Verhaltensweisen zusammen, die für jeden Mitarbeiter und jedes Organ von Desycling.ch und ihrer Geschäftspartner verbindlich sind und mit denen sie daher vertraut sein müssen. Verstösse gegen diese Vorgaben werden nicht akzeptiert.

Kommt es im Rahmen ihrer Tätigkeit für oder mit Desycling.ch zu einem Konflikt mit dem Verhaltenskodex oder bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Handlung mit dem Verhaltenskodex vereinbar ist, stehen der Compliance-Berater (Markus F. Schökle, Schökle RiskControl, Bohl 2, 9000 St. Gallen, markus.schoekle@schoekle.ch) oder der jeweilige Vorgesetzte bzw. die Organe der Desycling.ch zur Beratung zur Verfügung.

Gibt es Hinweise auf Verstösse gegen den Kodex, kann sich jeder Mitarbeiter an den Compliance-Berater oder den jeweiligen Vorgesetzten wenden, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Anfragen, Hinweise oder Anregungen werden streng vertraulich behandelt. Soweit es angemessen ist, werden von Desycling.ch entsprechende Massnahmen ergriffen.

Folgende Fragen sollen als Leitlinien für Ihre Handlungen und Entscheidungen dienen:

Ist meine Handlung oder Entscheidung legal?

Entspricht sie den hier niedergelegten Werten und Leitlinien?

Ist sie frei von persönlichen Interessen?

Würde meine Handlung oder Entscheidung der öffentlichen Meinung standhalten?

Schützt meine Handlung oder Entscheidung den Ruf von Desycling.ch und dem jeweiligen Geschäftspartner?

Unsere Verpflichtung gegenüber dem Gesetz

Die Beachtung und Einhaltung der Gesetze sind für Desycling.ch selbstverständlich. Abweichungen und Interpretationen werden nicht toleriert. Jeder Mitarbeiter hat die Verpflichtung und jeder Geschäftspartner ist angehalten, die Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen er handelt. Im Zweifelsfall ist immer der Compliance-Berater hinzu zu ziehen. Die Beachtung und Einhaltung der Gesetze erwartet Desycling.ch ebenso wie von den Mitarbeitern auch von seinen Geschäftspartnern.

Unsere Verpflichtung gegenüber unseren Geschäftspartnern

Für Desycling.ch beruhen Geschäftsbeziehungen auf Vertrauen und dem Erreichen gegenseitiger Vorteile mit dem Ziel, das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu erwerben. Geschäftsbeziehungen sind für Desycling.ch nur mit Partnern akzeptabel, die die hier genannte Verpflichtung zu ethischem und gesetzmäßigem Geschäftsverhalten teilen.

Fairer Wettbewerb

Nur in einem fairen Wettbewerb auf freien und offenen Märkten können sich die Marktteilnehmer frei entfalten. Desycling.ch lehnt daher den Wettbewerbs- und Kartellgesetzten entsprechend, jegliche Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern, die einen fairen Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen, ab.

Dazu gehören insbesondere:

Formelle oder informelle Vereinbarungen – auch Besprechungen – mit Mitbewerbern über Angebote, Verträge, Preise (wie z. B. Preisabsprachen oder Preisformeln), die Aufteilung geographischer Gebiete und Märkte und über andere Dinge, die sich auf das Wettbewerbsumfeld auswirken könnten.

Darüber hinaus sind grundsätzlich keine Angaben zu machen oder entgegenzunehmen, die Rückschlüsse auf Kunden und Lieferantenbeziehungen, Preise, Kosten sowie wettbewerbsrelevante Kapazitäten oder Planungen zulassen.

Korrekter Umgang mit Geschenken und anderen Vergünstigungen

Der Austausch von Geschenken oder gemeinsame Aktivitäten mit Geschäftspartnern kann ein wirksamer Weg sein, die Geschäftsbeziehungen zu stärken. Dies kann jedoch ein Interessenskonfliktpotential bergen sowie im Widerspruch mit den gesetzlichen Regelungen zu Korruption, Bestechung, Vorteilsnahme etc. bestehen. Daher sind Geschenke und Einladungen in jedem Fall dem Vorgesetzten und in Zweifelsfällen dem Compliance-Berater zu melden, damit eine unabhängige und Desycling.ch-einheitliche Beurteilung gewährleistet werden kann.

Geschenke und andere Vergünstigungen sind untersagt, sofern sie die Interessen der Desycling.ch gefährden oder die professionelle Unabhängigkeit der Desycling.ch-Mitarbeiter oder der Geschäftspartner oder ihrer Mitarbeiter in Frage stellen könnten. Sie dürfen nur dann gewährt oder angenommen werden, wenn sie lediglich symbolhaft und geringwertig sind, nicht über den im Geschäftsleben üblichen Rahmen hinaus gehen und eine Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidungen ausgeschlossen ist. Die Gewährung oder Annahme von Bargeldgeschenken ist verboten. Geschenke und Einladungen, die im Zusammenhang mit Desycling.ch stehen, den Mitarbeiter jedoch als Privatperson ansprechen (z. B. wenn das Geschenk an die Privatadresse geschickt wird) oder an seine Familie gerichtet sind, dürfen weder gewährt noch angenommen werden. In keinem Fall dürfen Geschenke von möglichen Geschäftspartnern gewährt oder angenommen werden, die an einem Angebots- und Ausschreibungsverfahren beteiligt sind. Dies gilt auch bei Geschenken aus privaten Mitteln.

Sorgfältige Auswahl von Geschäftspartnern

Geschäfts- und Vertragspartner sind jeweils anhand folgender Kriterien auszuwählen:

  • Eignung
  • Preis & Qualität
  • Zuverlässigkeit
  • Bonität
  • Technologischer Standard
  • Zertifizierung nach den internationalen Standards
    Zulassung

Ordnungsgemässer Umgang mit Kundendaten und Geschäftsunterlagen

Der Schutz von Kundeninformationen wird von allen Desycling.ch Mitarbeitern gewährleistet, indem diese sowohl intern als auch extern nur für legitime Geschäftsbedürfnisse besprochen, übertragen oder übermittelt werden. Desycling.ch schützt die Vertraulichkeit von Kundendaten indem diese innerhalb des Geltungsbereichs des Unternehmens belassen werden, es sei denn, die Freigabe der Informationen wird autorisiert oder ist gesetzlich vorgeschrieben.

Darüber hinaus müssen alle relevanten Berichte und geschäftlichen Unterlagen, die im Rahmen der geltenden Vorschriften erstellt werden, vollständige, akkurate, genaue und verständliche Angaben enthalten und stets gesetzesgemäss und gemäss den Unternehmensrichtlinien und vorgegebenen Fristen aufbewahrt werden.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Unterlagen, die der Mitarbeiter im Zuge seiner Tätigkeit erhält – auch über verbundene Unternehmen – hat er geheim zu halten. Unbefugt geheime Dokumente einzusehen oder diese in sonst einer Art und Weise zu nutzen ist untersagt.

Mitarbeiter leiten als vertraulich gekennzeichnete oder als solche erkennbare Informationen nur dann weiter, wenn zuvor eine schriftliche Geheimhaltungsverpflichtung getroffen wurde.

Schutz von geistigem Eigentum

Das Wissen und Können der Mitarbeiter ist das wichtigste Kapital unseres Unternehmens. Dies gilt auch für das Wissen der Mitarbeiter der Geschäftspartner entsprechend in deren Unternehmen. Geistiges Eigentum umfasst vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen wie Betriebsgeheimnisse, Kundenlisten, Partnerverträge, Computer Software und Quellcodes, Verkaufs- und Gewinndaten, sowie strategische Pläne und Geschäftspläne.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Desycling.ch legt Wert darauf, dass die Mitarbeiter und Geschäftspartner bei ihrer Arbeit nicht in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten.